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Angemessene Altersvorsorge

Die Verpflichtung zur angemessenen Altersvorsorge tritt in der Regel ab dem 45. Lebensjahr ein. Planen Sie frühzeitig, um die erforderlichen Mittel oder Vermögenswerte rechtzeitig aufzubauen.

Anforderungen für 2023: Für Anträge im Jahr 2023 müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres entweder eine monatliche Rente von 1.432,59 Euro (für mindestens 12 Jahre) oder ein Vermögen von 206.293,00 Euro nachweisen können.

Berücksichtigen Sie berufsspezifische Ausnahmen: In einigen Fällen können bestimmte Berufe von der allgemeinen Verpflichtung zur angemessenen Altersvorsorge ausgenommen sein. Informieren Sie sich über mögliche Ausnahmen, die speziell auf Ihre berufliche Situation zutreffen könnten.

Staatsangehörigkeiten mit Ausnahmen: Einige Staatsangehörigkeiten, darunter Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika, sind von der Verpflichtung zum Nachweis einer Altersvorsorge befreit.