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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Oktober 2023

Präambel

smartalent unterstützt und begleitet ausländische Hilfs- und Fachkräfte bei der Arbeitssuche und Integration in Deutschland. Hierfür bereitet smartalent Bewerberexposés der Bewerber*innen auf und stellt diese kostenfrei potenziellen Arbeitgebern zur Verfügung. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine*n Bewerber*in vermittelt smartalent den/die Arbeitnehmer*in und begleitet und unterstützt den Arbeitgeber in dem Einstellungsprozess. Das Angebot von smartalent richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten jeweils für die Vermittlung eines Arbeitnehmers.

§ 1 Vertragsabschluss

Der Vertrag wird mit smartalent, David Geppert, Calwer Str. 78/1, 75323 Bad Wildbad, geschlossen (nachfolgend „smartalent“ genannt). Weitere Kontaktdaten, die Handelsregisterdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Person von smartalent können dem Impressum auf www.smartalent.de entnommen werden.

Der Vertrag wird mit Unterzeichnung eines Angebotes durch den Auftraggeber oder konkludentes handeln wirksam.

§ 2 Leistungen

Mit dem 365°smartalent vermittelt smartalent einen Arbeitnehmer und übernimmt für den Auftraggebers bei Bedarf folgende Leistungen:

  1. Begleitung der Vertragsverhandlung und Abschluss des Arbeitsvertrages
  2. Vorbereitung der Arbeitnehmer auf die berufsspezifische Kommunikation
  3. Beantragung oder Überprüfung eines Arbeitsvisums
  4. Unterstützung des Auftraggebers in Formalitäten bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte
  5. Organisation der Einreise
  6. Organisation der Unterkunft
  7. Abstimmung für den ersten Arbeitstag
  8. Service-Hotline für Auftraggeber
  9. Organisation weiterer Sprachkurse

§ 3 Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütung
    Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird in drei gleichen Raten zur Zahlung fällig. Die erste Rate ist direkt nach Abschluss des Arbeitsvertrages, die zweite Rate ist mit Arbeitsbeginn des Kandidaten, die dritte und letzte Rate ist drei Monate nach Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers zur Zahlung fällig.
  2. Die Raten sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
  3. Zahlungsverzug
    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so gerät es ohne weitere Mahnung in Verzug. smartalent ist berechtigt, Verzugszinsen für die Tage in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz per annum zu fordern. Falls smartalent ein höheren Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist smartalent berechtigt, diesen geltend zu machen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach bzw. werden Zahlungen des Auftraggebers nicht durchgeführt oder rückbelastet, ist smartalent berechtigt, die entstandenen Bankkosten dem Unternehmen in Rechnung zu stellen.
  4. Elektronische Rechnung
    Der Auftraggeber stimmt zu, dass smartalent berechtigt ist, die Rechnung als elektronische Rechnung (Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird, z. B. als PDF- Dokument) per E-Mail an das Unternehmen zu senden. smartalent kann nach eigenem Ermessen die Rechnung auch auf Papier an das Unternehmen übersenden.
  5. Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. dem gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuersatz. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diese Rechnung ist die jeweilige VAT-Nummer des Unternehmens anzugeben.

§ 4 Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet erst mit Leistungserfüllung.

§ 5 Nachbesetzung

Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass smartalent nach Arbeitsbeginn keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis oder einer Kündigung zwischen Auftraggeber und Arbeitnehmer hat. smartalent ist nicht verpflichtet die Stelle im Falle einer Kündigung nach zu besetzen. smartalent ist berechtigt, Arbeitnehmer bei der Suche einer neuen Stelle zu begleiten, sofern dass Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt wurde.

§ 6 Projektunterbrechung oder -einstellung

Der Auftraggeber hat das Recht, bei kurz- oder mittelfristig abweichenden Geschäftsentwicklungen das Projekt temporär zu unterbrechen oder einzustellen. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet smartalent unverzüglich diese Entwicklung mitzuteilen.

  1. Temporäre Projektunterbrechung
    Entscheidet sich der Arbeitnehmer im Fall einer temporären Projektunterbrechung gegen ein zukünftiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber so ist smartalent nicht verpflichtet einen Kandidaten nachzuliefern. Etwaige Kosten und Aufwände (Einreise, Unterkunft o. Ä.) die dem Arbeitnehmer durch die Projektunterbrechung entstanden sind erstattet der Auftraggeber dem Arbeitnehmer. smartalent ist in diesem Fall berechtigt bereits entstandene Kosten und Aufwände durch Abrechnung der folgenden Leistungsphase geltend zu machen.
  2. Projekteinstellung
    Im Fall einer Projekteinstellung erstattet der Auftraggeber dem Arbeitnehmer alle etwaigen Kosten und Aufwände (Einreise, Unterkunft o. Ä.) die dem Arbeitnehmer durch die Projekteinstellung entstanden sind. smartalent hat das Recht die folgende Leistungsphase für bereits entstandene Kosten und Aufwände in Rechnung zu stellen.

§ 7 Kündigung

  1. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Monatsende ohne Angaben von Gründen vom Auftraggeber gekündigt werden.
  2. Im Falle der Kündigung wird die weitere Leistungserbringung durch smartalent eingestellt.
  3. Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden nicht erstattet.
  4. Wird ein durch smartalent vorgestellter Kandidat nach Kündigung des Dienstleistungsvertrages vom Auftraggeber eingestellt hat smartalent Anspruch auf Abrechnung der vereinbarten Leistungsvergütung in voller Höhe.
  5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  6. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Einschreiben).

§ 8 Einstellung mehrer Kandidaten

Werden aus den von smartalent präsentierten Kandidaten innerhalb zwei Jahren ein oder mehrere Kandidaten eingestellt ist das Unternehmen verpflichtet, dies smartalent mitzuteilen. In diesem Falle wird ein gesondertes Honorar in Höhe von 5.790 € zzgl. dem gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuersatz je weiteren Kandidaten in Rechnung gestellt.

§ 9 Mitwirkungs-Pflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Informationen zur Erbringung der Leistung durch smartalent im geforderten Umfang zu erbringen. Dazu schafft der Auftraggeber rechtzeitig und unentgeltlich alle ihm obliegenden Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Darüber hinaus wird der Auftraggeber insbesondere, wie folgt bei der Durchführung der Leistung mitwirken:
  2. Die Mitwirkungspflicht betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.
  3. Kann smartalent die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist smartalent berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Auftraggeber in Absprache abzustimmen und geltend zu machen.

§ 10 Geheimhaltungspflichten

  1. Vertrauliche Informationen sind alle smartalent von dem Auftraggeber mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen auf anderem Wege zur Kenntnis gelangten Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsvorgänge und sonstige als vertraulich bezeichneten Informationen oder erkennbaren Willen des Auftraggebers geheim gehalten werden sollen und deren Weitergabe an Dritte Schaden für den Auftraggeber anrichten würde, unabhängig davon, in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die Informationen vor oder nach dem Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt wurden.
  2. smartalent verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und sie während der Vertragslaufzeit oder nach seiner Beendigung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder anderweitig zu verwenden noch seinen Mitarbeitern noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden mitzuteilen. Mitarbeitern von smartalent, die nach den Bestimmungen dieses Vertrages gegebenenfalls zur Erbringung der von smartalent geschuldeten Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen von smartalent zumindest gleich strenge Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden.

§ 11 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum

  1. Alle Informationen und Unterlagen, die smartalent anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Leistung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufzubewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistung zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und Sonstiges sich im Besitz von smartalent befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.
  2. Während der Vertragslaufzeit hat smartalent alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschungen und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistung zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmitteln oder von Sonstigen sich im Besitz von smartalent befindlichen Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.

§ 12 Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus einem Vertrag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.

§ 13 Mitteilungen

  1. Die Anschrift der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit einem Vertrag gesendet werden, sind dem jeweiligen Impressum der Vertragspartei zu entnehmen.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen Ihrer Anschrift der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.

§ 14 Datenverantwortlicher und Verarbeiter im Bewerbungsprozess generierter Daten

  1. smartalent erhebt und verarbeitet für die vertraglich vereinbarte Leistung personenbezogene Daten und verfügt über die Einwilligung des Bewerbers diese Daten an den Auftraggeber für die Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlprozesses weiterzugeben.
  2. Für den Bewerbungs- und Auswahlprozess übermittelten personenbezogenen Daten sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, dass der Auftraggeber direkt Datenverantwortlicher und Verarbeiter der übermittelten Daten ist.
  3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber die personenbezogenen Daten im Fall einer Absage nach einer Frist von 6 Monaten zu löschen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber alle im Rahmen des Bewerbungsprozess bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte außerhalb des Bewerbungs- und Auswahlprozess weiterzugeben.

§ 15 Datenschutz

smartalent verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit smartalent zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigenden oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie Integrität und Vertraulichkeit. smartalent hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten.

§ 16 Haftung

  1. Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche einem ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei entsteht, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei vollumfänglich frei.
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Auftraggebers und smartalent sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.

§ 17 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformfordernis. Ausdrückliche und individuelle ausgehandelten Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von der Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als Vereinbarung gilt, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlichen undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.

§ 19 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Zusatzbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche, rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist. Im Fall einer Änderung werden wir Sie vor einer Änderung dieser Zusatzbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte E-Mail- Adresse. Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen.