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Visum mit Stoppuhr als Symbol für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Arbeitserlaubnis inklusive beschleunigtem Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren strukturiert steuern und Arbeitgeber, Fachkraft sowie beteiligte Stellen koordiniert zusammenführen.

Das ist Enthalten

✅ Eignungs- und Vollständigkeitscheck anhand der bereitgestellten Informationen
✅ Vorbereitung von Vollmachten, Vereinbarung und erforderlichen Unterlagen
✅ Koordination der Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde
✅ Verfahrensbezogene Abstimmung mit den beteiligten Stellen
✅ Fristen- und Nachforderungsmanagement
✅ Vorbereitung der Fachkraft auf den anschließenden Visumantrag

Nicht Enthalten

❌ Persönliche Visumantragstellung oder Begleitung bei der Auslandsvertretung
❌ Reservierter oder frei wählbarer Botschaftstermin
❌ Verfahrensgebühr der Ausländerbehörde von derzeit 411 Euro
❌ Botschafts-, Übersetzungs-, Beglaubigungs- und Anerkennungsgebühren
❌ Gesonderte Anerkennungsleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
❌ Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung
❌ Garantie der Vorabzustimmung oder Visumerteilung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG kann die Verwaltungsabläufe bis zur Visumantragstellung verkürzen. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten vor, koordinieren die Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde und behalten Beteiligungen, Rückfragen und Fristen im Blick. Nach Erteilung der Vorabzustimmung unterstützen wir die Fachkraft bei der Vorbereitung des persönlichen Visumantrags.

Leistungsumfang

Organisatorische Vorbereitung und Begleitung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens einschließlich Visumvorbereitung für einen internationalen Mitarbeiter (1 Person).

Bereitstellung

Verfahrensunterlagen, Korrespondenz, Vorabzustimmung und Visum-Checkliste als PDF per E-Mail.

Bearbeitungszeit

Voraussetzungen

• Vollmacht der Fachkraft für den Arbeitgeber
• Konkretes Arbeitsplatzangebot
• Vollständige und geeignete Qualifikations- und Identitätsnachweise
• Zuständigkeit und Annahme des Verfahrens durch die Ausländerbehörde

Wichtige Hinweise

Das Verfahren enthält gesetzliche Fristen, garantiert aber weder einen bestimmten Termin noch ein positives Ergebnis. Über Vorabzustimmung und Visum entscheiden ausschließlich die zuständigen Behörden und die Auslandsvertretung.

Preis und Zahlungsbedingungen