Das ist Enthalten
✅ Prüfung des bisherigen Anerkennungsbescheids
✅ Prüfung der Nachweise über absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen
✅ Zusammenstellung erforderlicher ergänzender Unterlagen
✅ Vorbereitung und Koordination der Einreichung
✅ Verfahrensbezogene Kommunikation mit der Anerkennungsstelle
✅ Unterstützung bei Rückfragen und Nachforderungen
✅ Verständliche Einordnung des neuen Bescheids
Nicht Enthalten
❌ Gebühren der Anerkennungsstelle
❌ Übersetzungen und Beglaubigungen
❌ Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
❌ Visum oder Arbeitserlaubnis
❌ Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung
❌ Garantie einer vollständigen Anerkennung
Nach Abschluss der geforderten Ausgleichs- oder Qualifizierungsmaßnahmen muss die volle Gleichwertigkeit erneut geprüft werden. Wir prüfen den bisherigen Bescheid und die neuen Nachweise, bereiten den Folgeantrag vor und begleiten die verfahrensbezogene Kommunikation. So behalten Sie den Überblick und reduzieren das Risiko vermeidbarer Verzögerungen durch fehlende oder ungeordnet eingereichte Unterlagen.
Leistungsumfang
Vorbereitung, Zusammenstellung und organisatorische Begleitung eines Folgeantrags einschließlich verfahrensbezogener Kommunikation (1 Person).
Bereitstellung
Antragskopien, Bescheide und Korrespondenz als PDF per E-Mail.
Bearbeitungszeit
Voraussetzungen
• Bisheriger Anerkennungsbescheid
• Vollständige Nachweise zu allen durchgeführten Maßnahmen
• Erforderliche Vollmachten und Mitwirkung der betroffenen Person
Wichtige Hinweise
Die Entscheidung über die volle Gleichwertigkeit trifft ausschließlich die zuständige Anerkennungsstelle.