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Folgeantrag Anerkennung
Nach absolvierten Ausgleichsmaßnahmen die erworbenen Nachweise strukturiert in das weitere Anerkennungsverfahren einbringen.

Das ist Enthalten

✅ Prüfung des bisherigen Anerkennungsbescheids
✅ Prüfung der Nachweise über absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen
✅ Zusammenstellung erforderlicher ergänzender Unterlagen
✅ Vorbereitung und Koordination der Einreichung
✅ Verfahrensbezogene Kommunikation mit der Anerkennungsstelle
✅ Unterstützung bei Rückfragen und Nachforderungen
✅ Verständliche Einordnung des neuen Bescheids

Nicht Enthalten

❌ Gebühren der Anerkennungsstelle
❌ Übersetzungen und Beglaubigungen
❌ Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
❌ Visum oder Arbeitserlaubnis
❌ Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung
❌ Garantie einer vollständigen Anerkennung

Nach Abschluss der geforderten Ausgleichs- oder Qualifizierungsmaßnahmen muss die volle Gleichwertigkeit erneut geprüft werden. Wir prüfen den bisherigen Bescheid und die neuen Nachweise, bereiten den Folgeantrag vor und begleiten die verfahrensbezogene Kommunikation. So behalten Sie den Überblick und reduzieren das Risiko vermeidbarer Verzögerungen durch fehlende oder ungeordnet eingereichte Unterlagen.

Leistungsumfang

Vorbereitung, Zusammenstellung und organisatorische Begleitung eines Folgeantrags einschließlich verfahrensbezogener Kommunikation (1 Person).

Bereitstellung

Antragskopien, Bescheide und Korrespondenz als PDF per E-Mail.

Bearbeitungszeit

Voraussetzungen

• Bisheriger Anerkennungsbescheid
• Vollständige Nachweise zu allen durchgeführten Maßnahmen
• Erforderliche Vollmachten und Mitwirkung der betroffenen Person

Wichtige Hinweise

Die Entscheidung über die volle Gleichwertigkeit trifft ausschließlich die zuständige Anerkennungsstelle.

Preis und Zahlungsbedingungen